Bewerbungsverfahren

Ablauf des Bewerbungsverfahrens für das Schuljahr 2024/25

ALTUELL:

Das Bewerbungsverfahren für das neue Schuljahr 2024/25 läuft in der Zeit vom 12.03.24 bis 19.04.24.

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie uns gerne an!

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Eine Bewerbung mit der gesamten Einrichtung ist möglich, aber nicht verpflichtend. Sollte nicht die gesamte Einrichtung am Programm teilnehmen, geben Sie bitte die entsprechende Kinderanzahl an, die am Programm teilnehmen soll. Um hier zu einer realistischen Zahl zu kommen, fragen Sie optimaler Weise die Teilnahme bei den Familien ab. Wenn Sie bereits in den Vorjahren am EU-Schulmilchprogramm teilgenommen haben, haben Sie zudem eine gute Orientierung, wie viele Kinder der Einrichtung im Schnitt teilnehmen. Bitte bedenken Sie auch: damit sich die Anlieferung für die jeweilige Einrichtung lohnt, sollte eine nennenswerte Anzahl an Kindern teilnehmen.

Im Programmteil Schulmilch können sich zusätzlich zu nordrhein-westfälischen Grund- und Förderschulen mit Primarstufe auch Kindertageseinrichtungen für die Teilnahme bewerben.

Die Zulassung zum EU-Schulprogramm NRW, Programmteil Milch gilt für das ganze Schul- und Kitajahr.
GRÜNKÄPPCHEN erhält den genauen Lieferzeitraum per Zuwendungsbescheid.
Eine Lieferung vor dem genannten Zeitraum ist nicht zulässig.

Die jeweilige Durchführungsphase dauert immer ein Schul- oder Kitajahr. Sollten Sie im Laufe der Projektdauer jedoch feststellen, dass z.B. organisatorische Aufgaben nicht mehr zu bewältigen sind, oder sollten andere zwingende Gründe vorliegen, die einen Projektausstieg nötig machen, melden Sie dies bitte per E-Mail an schulmilch@mulnv.nrw.de. Klären Sie den Ausstieg bitte auch rechtzeitig mit GRÜNKÄPPCHEN.
Gefördert werden kann Frisch- und H-Milch (auch laktosefrei) in Bio-Qualität oder konventioneller Variante, ebenso wie Naturjoghurt (bio oder konventionell) ab Fettgehaltsstufe 1,5 %.
Welche Produkte in welcher Gebindegröße von der Einrichtung bezogen werden kann, muss mit GRÜNKÄPPCHEN besprochen und im Falle der Zulassung in der Liefervereinbarung (Eckdatenpapier) festgehalten werden.

Nach Ende des Bewerbungsverfahrens erhalten die Schulen und Kitas voraussichtlich bis Mitte Mai 2023 vom Landwirtschaftsministerium eine Benachrichtigung, ob die Bewerbung für das kommende Schul- und Kitajahr erfolgreich war. Wie viele Einrichtungen eine Zusage erhalten, hängt von den verfügbaren Finanzmitteln sowie der Nachfragen seitens der Einrichtungen ab. Alle zugelassenen Kitas und Schulen werden zudem auf einer Liste auf der Website veröffentlicht.

Nach positivem Bescheid für Ihre Bewerbung füllen Sie, gemeinsam mit GRÜNKÄPPCHEN die Liefervereinbarung aus und legen die Liefereckpunkte, wie Sortiment, ob Milch oder Joghurt, und in welcher Packungseinheit in Ihre Einrichtung geliefert werden kann.
Diese Liefervereinbarung wird von GRÜNKÄPPCHEN beim LANUV eingereicht.
Ihre Einrichtung ist für die Organisation vor Ort zuständig.
Bevor es mit der Lieferung losgeht, sollten Sie folgende Punkte geklärt haben:
Wer ist die zuständige Ansprechperson für das Programm?
Wie erfolgt die Anlieferung und Verteilung auf die Klassen?
Wer ist für das Quittieren der Lieferscheine zuständig?
Gibt es, falls notwendig, Lagermöglichkeiten oder Kühlschränke in der Einrichtung?

GRÜNKÄPPCHEN erhält vom LANUV einen Bewilligungsbescheid für das kommende Schul- und Kitajahr, in dem die Lieferzeiträume aufgelistet sind. Die Milchlieferungen starten zum neuen Schul- oder Kitajahr voraussichtlich ab September 2023. Wichtig ist, dass GRÜNKÄPPCHEN den Bewilligungsbescheid für das Schul- und Kitajahr erhalten hat. Vorher darf keine Belieferung erfolgen. Wann und in welchem Turnus die Lieferung gebracht wird, vereinbaren wir mit Ihnen.

WICHTIG: Am Ende eines jeden Abrechnungs bzw. Lieferzeitraums müssen Sie als Einrichtung den Liefernachweis quittieren und zeitnah im Original  an GRÜNKÄPPCHEN zurückgeben. Dieser Schritt ist notwendig, damit GRÜNKÄPPCHEN die Auszahlung der Beihilfe beantragen kann.
Ohne das GRÜNKÄPPCHEN den Liefernachweis der Einrichtung nicht im Original eingereicht hat, wird diese kostenlose Leistung für Sie nicht vergütet!